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RG, 29.03.1893 - Rep. VI. 291/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Begriff der "streitigen Verpflichtung" im Sinne des § 29 C.P.O. bei einer Klage auf Aufhebung eines Vertrages.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstand des Erfüllungsortes.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 31, 383
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75 Diesen Standpunkt hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Erfüllungsortes nach § 269 BGB für die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückgewähr des Kaufpreises nach Wandlung des Kaufvertrages vertreten, wenn allein dieser Anspruch im Streit war (RGZ 27, 393, 397; 31, 383, 384; 57, 12), und der Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.